Polizist zeitweise in Lebensgefahr

Tübingen: 32-Jähriger rastet am Hauptbahnhof aus.

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Polizist zeitweise in Lebensgefahr

Unter anderem wegen des Verdachts des Widerstands, des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 32-jährigen Mann. Ihm wird zur Last gelegt, mehrere Passanten beleidigt und bedroht sowie massiven Widerstand gegen die hinzugerufenen Einsatzkräfte geleistet zu haben. Zwei Polizeibeamte wurden dabei verletzt und mussten vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht werden.

Den derzeitigen Ermittlungen zufolge hielt sich der 32-Jährige auf einem Parkplatz in der Europastraße auf, wobei er drei Passanten beleidigt, bedroht und mit einem Fahrradschloss nach ihnen geschlagen haben soll. Verletzt wurde hierbei niemand. Den Anweisungen der in der Folge hinzugerufenen Polizeibeamten der Bundespolizei sowie des Polizeireviers Tübingen leistete der aggressive Mann keine Folge und versuchte, sich der Identitätsfeststellung zu entziehen und mit dem Fahrradschloss nach ihnen zu schlagen. Im angrenzenden Gleisbett wurde der 32-Jährige schließlich vorläufig festgenommen. Gegen die Maßnahme leistete der Mann massiven Widerstand, so dass er von mehreren Einsatzkräften überwältigt, zu Boden gebracht und geschlossen werden musste.

Ein 43-jähriger Beamter der Bundespolizei wurde nach den bisherigen Ermittlungen von dem Beschuldigten bei der Festnahme umgestoßen. Dadurch stürzte er auf den Rücken und verletzte sich hierbei schwer. Der Verletzte musste unter zeitweiser Lebensgefahr vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert und dort notoperiert werden. Ein weiterer, 22 Jahre alter Beamter der Bundespolizei wurde durch Bisse des 32-Jährigen derart verletzt, dass er zur ambulanten operativen Behandlung ebenfalls in eine Klinik gebracht werden musste. Auch er konnte seinen Dienst nicht fortsetzen.

Bis er sich gegebenenfalls vor Gericht verantworten muss, befindet sich der Beschuldigte, bei dem es sich um einen gambischen Staatsangehörigen handelt, wieder auf freiem Fuß. -pb-

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Erstellt:
21. September 2023

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