Quarantäne kann verkürzt werden

Kreis Böblingen: Änderungennach neuer Corona-Verordnung

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Seit vergangenem Dienstag gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung. Danach ergeben sich insbesondere folgende wichtige Änderungen in Bezug auf die Quarantäneregelungen: Wer selbst an Corona erkrankt, für den ändert sich nichts an der Quarantänedauer von mindestens 14 Tagen. Für enge Kontaktpersonen endet die Quarantäne nunmehr bereits zehn Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, für Haushaltsangehörige zehn Tage nach Testung oder Symptombeginn der positiv getesteten Person.

Zudem besteht ab sofort die Möglichkeit, die Quarantäne in folgenden Fällen zu verkürzen: ab dem fünften Tag der Absonderung mit einem negativen PCR-Test (Probeentnahme frühestens am fünften Tag). Ebenso ab dem fünften Tag der Absonderung mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) bei Personen, die im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden; also insbesondere Personen, die in Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen regelmäßig getestet werden (Probeentnahme frühestens am fünften Tag). Ebenso ab dem siebten Tag der Absonderung mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest – Probeentnahme frühestens am siebten Tag)

Die negativen Testergebnisse sind dem Gesundheitsamt nicht vorzulegen, müssen aber bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitgeführt und auf Verlangen den Ordnungsämtern vorgelegt werden. Eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer wird positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen ab sofort nur noch auf Verlangen von den zuständigen Ordnungsämtern ausgestellt.

Die neuen Quarantäneregelungen gelten auch für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen, die bereits vor dem 14. September einer Absonderung unterlagen, also auch bei diesen Personen endet die Quarantäne nunmehr nach zehn Tagen oder es besteht die Möglichkeit, die Absonderung unter den genannten Bedingungen durch einen negativen Test zu verkürzen, teilt das Landratsamt Böblingen in einer Pressemitteilung mit. -gb-

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Erstellt:
16. September 2021

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