Leonberg: Stadt setzt einen verwaltungsinternen Stab für außergewöhnliche Ereignisse ein. Alle Kontrollen sind bislang erfolglos geblieben.
Zum Thema Geruchsbelästigungen in Leonberg arbeiten die Stadt und das Landratsamt Böblingen gemeinsam an Lösungen. Von einer „Übertragung der Zuständigkeiten“ könne keine Rede sein, teilt das Landratsamt mit. Der Bereich Immissionsschutz, angesiedelt beim Amt für Bauen und Umwelt, unterstützt die Stadt. Seitens der Gewerbeaufsicht ist man zudem für die Überwachung der Betriebe zuständig. Und es gab schon zahlreiche Versuche, die Quelle der Geruchsemissionen zu identifizieren. „Unter anderem gab es mehrere, auch unangekündigte Besuche in verschiedenen produzierenden Firmen, die als potenzielle Verursacher in Frage gekommen waren“, erklärt die Amtsleiterin Bettina Wagner.
Bislang waren alle Kontrollen zwar erfolglos geblieben, sie werden aber fortgesetzt. Und noch mehr hat man unternommen. „In Zusammenarbeit mit der Stadt wurde auch das örtliche Kanalnetz begutachtet“, so Wagner weiter. Auch hier wurden keine unterirdischen, den Geruch erklärenden Luftströme ausgemacht. Und man habe gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Kaltluftabflüsse geprüft und Winddaten ausgewertet.
Generell liege es im Interesse aller, der Ursache auf den Grund zu gehen. Die Stadt Leonberg ist in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde schon immer zuständig dafür, Gefahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Insofern liegt die Zuständigkeit bei der Stadt, die sich – neben dem Landratsamt – natürlich auch anderer Experten bedienen kann. Man verfolge ein gemeinsames Ziel, die aktuellen Geruchsbelästigungen, im Interesse der betroffenen Bürgerschaft, so schnell wie möglich zu beseitigen.
Die Stadt Leonberg hat einen verwaltungsinternen Stab für außergewöhnliche Ereignisse eingesetzt. Die störenden Gerüche werden häufig in den frühen Morgenstunden wahrgenommen. Daher finden zeitgleich die Vorbereitungen gezielter Frühmessungen im Stadtgebiet statt. Ein unabhängiges Fachinstitut soll damit beauftragt werden, Luftproben zu entnehmen. Als Maßnahmen der Gefahrenabwehr wird der Bevölkerungsschutz außerdem Drohnenflüge und Messfahrten im betroffenen Stadtgebiet durchführen. -gb-