Ratsbeschluss ist rechtens

Mit der Gemeindereform wurde aus Nebringen, Tailfingen und Öschelbronn eine Gemeinde: Gäufelden. Die Verwaltung wurde zentralisiert. Doch jüngst kam die Diskussion auf, ob das Rathaus wie bisher in Öschelbronn stehen muss – oder vielleicht doch lieber in einem anderen Teilort? Der „Gäubote“ blickt auf die Ursachen der Debatte.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.