Reith will Ortsvorsteher in Mönchberg werden

Mönchberg - Nicolai Reith, persönlicher Referent von Herrrenbergs Oberbürgermeister Thomas Sprißler, möchte neuer Ortsvorsteher in Mönchberg werden. Bei der Ortschaftsratssitzung am kommenden Mittwoch stellt er sich zur Wahl.

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Nicolai Reith: Bald neuer Ortsvorsteher in Mönchberg?GB-Foto: gb

Nicolai Reith: Bald neuer Ortsvorsteher in Mönchberg? GB-Foto: gb

Reith will die Nachfolge von Rainer Stingel antreten, der den Ruhestand anstrebt. Wie auch Stingel gehört Reith der Verwaltung an. Denn nach Abstimmung mit den gewählten Mitgliedern des neuen Ortschaftsrates zeichnet sich ab, dass am bisherigen System des hauptamtlichen Ortsvorstehers festgehalten werden soll. „Die Vorteile dieser Lösung werden insbesondere darin gesehen, dass man einen Verwaltungsfachmann im Rathaus als Ansprechpartner hat und dass es eine neutrale Person von außen ist“, so der noch amtierende Ortsvorsteher Rainer Stingel in einer Pressemitteilung. Nach einem Gespräch mit den neuen Ortschaftsräten wird sich der 28-jährige Nicolai Reith zur Wahl stellen. Seit Mai 2017 ist Reith Leiter der Stabsstelle Steuerung und Kommunikation sowie Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters.

„Mönchberg ist ein toller Ort mit einer sehr schönen Lage und einem engagierten Vereinsleben. Als hauptamtlicher Ortsvorsteher möchte ich mich mit Herz und Verstand für Mönchberg einsetzen und ein guter Mittler zwischen den Anliegen der gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Ortschaftsrats sowie der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung sein“, so Reith, der mit seiner Partnerin in Tübingen wohnt. Für den Fall einer Wahl möchte er zunächst in Gesprächen mit dem Ortschaftsrat, den Vereinen, der Kirche, den Bildungseinrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern die Strukturen und Themen des Ortes besser kennenlernen. Nach den Sommerferien sollen dann in einem Workshop mit dem Ortschaftsrat Ziele und Themen für die kommenden Jahre festgelegt werden.

Oberbürgermeister Thomas Sprißler würde sich laut der Pressemitteilung freuen, wenn diese Lösung zustande kommt. „Ich kenne und schätze Herrn Reith als sehr engagierten und qualifizierten Verwaltungsfachmann. Dadurch würde eine junge Führungskraft von uns weiter Verantwortung übernehmen, was ich begrüßen würde.“

Das Rechtsverhältnis der Ortsvorsteher ist in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in §71 geregelt. Demnach kann die Hauptsatzung bestimmen, daß ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird. Nach diesem System leitet ein städtischer Beamter das Bezirksamt, ist Vorsitzender des Ortschaftsrats (ohne Stimmrecht) und übernimmt repäsentative Aufgaben im Stadtteil.

Der bisherige hauptamtliche Ortsvorsteher Rainer Stingel stellt sich aufgrund seines nahenden Eintritts in den Ruhestand nach 19 Jahren nicht mehr zur Wahl.

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Erstellt:
12. Juli 2019

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