Richtig parken kann Leben retten

Immer wieder erreichen das Gärtringer Rathaus Mitteilungen von besorgten Bürgern, aber auch von Vertretern von Feuerwehr und Rettungsdiensten, dass in manchen Straßenzügen ein Durchkommen für Einsatzfahrzeuge wegen parkenden Autos nicht möglich ist und im Notfall nicht rechtzeitig Hilfe geleistet werden kann.

Lesedauer: ca. 1min 50sec

Falsch abgestellte Fahrzeuge machen die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte Ecken lassen einen kaum um die Kurve kommen und versperren zusätzlich die Sicht: Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, behindert im Notfall Feuerwehr und Rettungsdienste. Einsatzfahrzeuge sind breiter als durchschnittliche Pkw, haben durch ihre Länge einen viel größeren Radius in Kurven, aber auch an parkenden Autos vorbeizufahren erfordert eine längere Durchfahrtsmöglichkeit.

Mindestdurchfahrbreite
von drei Metern einhalten

Nur wenn eine Mindestrestfahrbahnbreite von drei Metern und ein Abstand zum nächsten parkenden Fahrzeug auf der Gegenseite von mindestens zehn Metern eingehalten wird, kommen die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Hilfsdienste durch, informiert die Gemeindeverwaltung. Auch werden immer wieder Hydranten zugeparkt, so dass die Feuerwehr im Brandfall auf bis zu 100 Meter entfernte Wasserentnahmestellen ausweichen muss.

Deshalb bittet das Rathaus darum, die Mindestdurchfahrtsbreite von mindestens drei Metern einzuhalten und nicht zu nah an Einmündungen sowie Kreuzungen zu parken. Der Mindestabstand betrage hier fünf Meter. Zudem sollten Fahrzeuge nie auf Sperrflächen abgestellt werden. Das Halten auf allen Flächen, die für die Feuerwehr gekennzeichnet sind, ist verboten; ebenso das Halten auf Hydranten, Kanal- und Zisternendeckeln.

Autofahrer sollten des Weiteren davon absehen, in zweiter Reihe zu parken oder die Straße völlig mit ihrem Pkw zu blockieren, nicht einmal für zwei Minuten. Diese wichtige Zeit könne Leben retten, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Darüber hinaus sollten Bäume und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen, von den Besitzern entfernt werden. Die Gemeinde wird in naher Zukunft mit der Feuerwehr gezielt Fahrten durchführen und Verstöße gegen die Vorschriften ahnden. Außerdem können entstandene Personenschäden strafrechtliche Konsequenzen haben. -gb-

Zum Artikel

Erstellt:
22. August 2020

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.