„Sache des Kunden, ob er sich reintraut“

Ob Kunden einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten seines Geschäfts tragen wollen, überlässt ein Herrenberger Ladenbesitzer diesen selbst. Dadurch soll er bei durch die Masken verursachten Schadensfällen nicht haftbar gemacht werden können.Für das städtische Ordnungsamtist der betreffende Einzelhändlerkein Unbekannter.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.