Schlachthofskandal: Landrat trennt sich von „tierärztlichem Personal“

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Derzeit stillgelegt: Der Gärtringer SchlachthofGB-Foto (Archiv): gb

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Gärtringen - Im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Tierquälerei im Schlachthof Gärtringen hat der Landkreis Böblingen über 500 Stunden Video-Rohmaterial ausgewertet, um die Frage zu klären, ob amtliche Tierärzte der Veterinäraufsichtsbehörde Dienstpflichten verletzt haben. Auf den Videos sind etwa 600 Schlachtvorgänge, meist von Schweinen, aber auch von Rindern und Schafen zu sehen. Die Auswertung erfolgte zunächst durch das zuständige Veterinäramt selbst. Um keinen Verdacht von Befangenheit zuzulassen, hatte der Landkreis Böblingen zudem das Regierungspräsidium Stuttgart als Fachaufsicht, eine externe Gutachterin aus Norddeutschland und die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord um eine Bewertung der Vorwürfe gebeten. Mögliche Verfehlungen der Schlachter waren nicht Gegenstand der Untersuchungen, da dazu die Staatsanwaltschaft selbst ermittelt.

Wie die oben genannten Auswertungen ergeben haben, konnten der amtlichen Tierärztin aus dem Video bei vier Schlachtvorgängen Verstöße nachgewiesen werden. Zweimal wurden erfolgte Nachbetäubungen nicht pflichtgemäß dokumentiert; einmal wurde eine Nachbetäubung trotz ihrer Kenntnisnahme nicht angeordnet; einmal wurde der Einsatz eines Elektrotreibers nicht kontrolliert.

Nach einer juristischen Bewertung rechtfertigen die Verstöße eine Abmahnung der Behördenmitarbeiterin. Allerdings werde sich das Landratsamt, wie es in einer Pressemitteilung heißt, von seinem „tierärztlichen Personal“ am Schlachthof Gärtringen „einvernehmlich trennen.“ Mehr dazu in der Donnerstagsausgabe des „Gäubote“.

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Erstellt:
2. Dezember 2020

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