Schwerer Raub an Jugendlichem: Polizei ermittelt in Gärtringen

Gärtringen: 20 Jähriger soll 17-Jährigen geschlagen und bestohlen haben

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Schwerer Raub an Jugendlichem: Polizei ermittelt in Gärtringen

Wegen des Verdachts des schweren Raubes ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen einen 20 Jahre alten Mann, der bereits in der Nacht zum Sonntag in Gärtringen einen 17 Jahre alten Jugendlichen beraubt haben soll.

Beide jungen Männer hatten sich nach derzeitigem Ermittlungsstand im Zuge eines privaten Festes kennengelernt. Gemeinsam sollen sie sich gegen 0.50 Uhr in Richtung des Bahnhofs begeben haben, um dort an einem Automaten Zigaretten zu ziehen, was jedoch misslang. Auf dem Rückweg soll der 20-Jährige dann mit einem Schlagstock mehrere Schläge in Richtung der Beine des Jüngeren ausgeführt haben. Im Anschluss soll der Tatverdächtige dem 17-Jährigen Schmuckstücke, rund 40 Euro Bargeld und Airpods entwendet, weiter auf ihn eingeschlagen und ihm hierbei eingeschärft haben, nicht die Polizei zu kontaktieren.

Der 20-Jährige soll im weiteren Verlauf die Flucht ergriffen haben, während das Opfer seine Mutter verständigte. Diese alarmierte wiederum die Polizei.

Beamte des Polizeireviers Herrenberg nahmen die Ermittlungen vor Ort auf und überprüften zunächst die Gäste des Fests. Aufgrund der vorhandenen Täterbeschreibung nahmen sie dort zunächst einen 23 Jahre alten Mann vorläufig fest. Nachdem sich jedoch zügig herausstellte, dass es sich bei diesem nicht um den Tatverdächtigen handelte, wurde er auf freien Fuß entlassen. Nur wenig später sah eine Streifenwagenbesatzung im Bereich der Blücherstraße eine Person, auf die ebenfalls die Täterbeschreibung passte.

Im Zuge der vorläufigen Festnahme und der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen den 20-Jährigen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 20-jährige Mann am Montagnachmittag einem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen ihn erließ, in Vollzug setzte und den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt einwies.

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Erstellt:
1. Dezember 2021

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