Schwimmmeister-Klagen ohne die Kläger

Gärtringen: Die beiden entlassenen Freibad-Bediensteten blieben dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart kurzfristig fern. Die Richterin wies die Klagen ab und verhängte ein Versäumnis-Urteil.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.