Sicherungshaft: Doch kein Urteil

Mötzingen – Corona hat wieder mal die Termine am Stuttgarter Landgericht durcheinandergebracht. So auch im Fall des 51-jährigen Mötzinger Künstlers, der vor 13 Jahren seine Mutter tötete. Gestern sollte das Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung beendet werden. Nun will das Gericht bis Ende Juli verhandeln.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.