Staatsanwaltschaft gegen Freilassung

Mötzingen/Stuttgart – Für den Staatsanwalt ist klar: Nachdem der psychiatrische Gutachter die Gefährlichkeit des inhaftierten Mötzinger Künstlers eindeutig bejaht hat, beantragte der Ankläger vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer gegen den Beschuldigten die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.