Stabi kehrt zu regulären Öffnungszeiten zurück

Weil die Inzidenz im Landkreis Böblingen derzeit stabil unter zehn liegt, gelten in Herrenberg ab sofort die Regelungen der Inzidenzstufe eins, darunter eine weitgehende Aufhebung der Kontaktbeschränkungen.

Stabi kehrt zu regulären Öffnungszeiten zurück

Die Herrenberger Stadtbibliothek steht vor der Wiedereröffnung GB-Foto: gb

Nun dürfen sich 25 Personen privat treffen, unabhängig der Zahl der Haushalte. Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen weiterhin als ein Haushalt. Private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten können ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht mit maximal 300 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen ist dabei die 3G-Regel zu beachten: Gäste müssen entweder vollständig genesen oder geimpft sein oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. In der Gastronomie ist dies ab sofort nicht mehr notwendig. Dort sind lediglich ein Hygienekonzept und Datenverarbeitung erforderlich.

Maskenpflicht bei Großevents und dem Wochenmarkt

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sind maximal 1500 Personen zugelassen. Nehmen mehr als 300 Menschen teil, gilt die Maskenpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen können mit maximal 500 Personen stattfinden. Veranstalter können alternativ nach Auslastung gehen und entweder 30 Prozent der Plätze ohne oder 60 Prozent mit einem Impf-, Genesungs- oder Testnachweis nutzen.

Auf dem Herrenberger Wochenmarkt gilt weiterhin die Maskenpflicht, da dort der Mindestabstand nur unzureichend eingehalten werden kann. Die Stadtverwaltung bittet, dies beim Besuch des Marktes zu beachten.

Am Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. Juli, ist die Corona-Hotline personalbedingt lediglich von 8.30 bis 13 Uhr besetzt. Ab 8. Juli ist sie wieder regulär unter (07032) 924-400 zu erreichen: montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr.

Ab dem 6. Juli kehrt die Stadtbibliothek zu ihren gewohnten Öffnungszeiten zurück: dienstags von 10 bis 18 Uhr, mittwochs von 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 19 Uhr, freitags von 13 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Lese- und Arbeitsplätze sowie Internetplatz und Lesehof stehen dann wieder zur Verfügung. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln, das Tragen einer Maske und die Datenverarbeitung zur Kontaktnachverfolgung mittels Luca-App oder Formular.

In den Rathäusern und Bezirksämtern bleibt die bisherige Regelung der Öffnung mit Terminvergabe bestehen, da sich dieses System in der Praxis bewährt und zu positiven Rückmeldungen geführt hat. Unnötige Wartezeiten können dadurch vermieden werden. -gb-