Stadt legt keine Rechtsmittel gegen Gültsteiner Gartenäcker-Urteil ein

Gültstein: Der Bebauungsplan tritt damit nach dem 26. Juli außer Kraft, die Bauarbeiten werden eingestellt. Mitte August wird der wertvolle fruchtbare Oberboden auf landwirtschaftliche Flächen abgefahren.

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Die Baustelle wird nun gesichert und abgeschlossen. GB-Foto: Stadtverwaltung

Die Baustelle wird nun gesichert und abgeschlossen. GB-Foto: Stadtverwaltung

Die Herrenberger Stadtverwaltung legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil zum Gültsteiner Bebauungsplan Gartenäcker ein, wie sie am Donnerstag bekanntgab. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im Zuge des Normenkontrollantrages am 14. Mai mündlich verhandelt und den Bebauungsplan Gartenäcker für unwirksam erklärt und die Revision nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden am 27. Juni bekanntgegeben. Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils hat die Stadt Herrenberg beschlossen, das Urteil zu akzeptieren und keine Rechtsmittel in Form einer Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision einzulegen. Der Bebauungsplan tritt damit mit Ablauf des 26. Juli außer Kraft. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans werden die Erschließungsarbeiten im Gebiet Gartenäcker unverzüglich eingestellt. Die Baustelle wird entsprechend gesichert und so abgeschlossen, dass ein Wiederaufnehmen der Arbeiten nach Abschluss eines sogenannten Heilungsverfahrens möglich ist.

Um die Gewährleistungsansprüche für bereits umgesetzte Kanalbauarbeiten zu sichern, ist es daher notwendig, unmittelbar nach Abschluss der Erschließungsarbeiten eine Zustandsfeststellung der Kanalbauwerke durchzuführen. Dazu erfolgen zunächst eine Reinigung der Rohrleitungen und Schachtbauwerke, gefolgt von einer kamerabasierten Zustandsdokumentation. Die gesamte Maßnahme wird etwa fünf Tage in Anspruch nehmen. Arbeiten parallel dazu durchzuführen, ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

Neben der Sicherung der Baustelle sind auch Maßnahmen zum Artenschutz notwendig. So werden unter anderem Reptilienschutzzäune aufgestellt, so dass sich keine Tiere dort ansiedeln können. Begleitend wird der Schutzzaun regelmäßig gemäht und kontrolliert.

Unabhängig von der Einstellung der Erschließungsarbeiten soll Mitte August der wertvolle fruchtbare Oberboden auf landwirtschaftliche Flächen abgefahren werden. Diese Maßnahme soll innerhalb von ein bis zwei Wochen durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Wetterbedingungen sind trocken. Die Lagerung des Oberbodens über einen längeren Zeitraum wird vermieden, um die Bodenqualität zu erhalten. Die Verwertung des Oberbodens dient dem Bodenschutz und der Verbesserung der Ackerflächen. Zwischen der ausführenden Baufirma und örtlichen Landwirten bestehen bereits Absprachen, wonach die Landwirte den Oberbodenauftrag nutzen wollen, um die Wasserverfügbarkeit und Bewirtschaftbarkeit zu verstärken und die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Die Landwirte haben hierfür eine gebührenpflichtige Genehmigung des Landratsamts eingeholt. Da im Juli noch die Ernte läuft, ist das optimale Zeitfenster für den Oberbodenauftrag erst im August gegeben. Die Stadtverwaltung begrüßt diese nachhaltige Nutzung der hochwertigen Böden sehr und freut sich, dass die Verwertung wie geplant erfolgen kann. Die Bodenverwertung war bereits unabhängig von der Baustelleneinstellung vorgesehen. -gb-

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Erstellt:
24. Juli 2025

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