Stadt setzt Gebühr für Kitas aus

Herrenberg – Viele Eltern bewegt momentan das Thema Gebühren, nachdem zum Beginn der vergangenen Woche der Betrieb der Kitas und der Kernzeitbetreuungen aufgrund der Corona-Landesverordnung eingestellt werden musste. Herrenberg setzt nun die Gebühren für den März aus.

. Die Kommunalen Landesverbände haben die Frage nach einem Erlass von Kita-Gebühren aufgrund der derzeitigen anstehenden Herausforderungen aufgegriffen und werden versuchen, mit den zuständigen Ministerien eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Die Stadt Herrenberg hat sich dazu entschieden, die Ende März fälligen Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote (Kernzeit und Nachmittagsbetreuung) vorerst nicht einzuziehen. Das erklärt sie in einer Pressemitteilung.

Die Stadt Herrenberg hat sich mit einem Großteil der Städte und Gemeinden aus dem Kreis Böblingen abgestimmt. Ausgesetzt wird nun die Gebühr für den März, die Ende des Monats zu Zahlung fällig wird, obwohl bis zum 16.März die Kitas und Kernzeitbetreuungen noch geöffnet waren. „Bleibt es bei der Schließung bis zum 19. April, wird die Gebühr für den Monat April wieder voll erhoben“, besagt die Mitteilung. „Dann deckt diese Ende April fällige Gebühr auch die Betreuung ab, die im März stattgefunden hat. Die Gebühren werden zum Monatsende für den vorangegangenen Monat entrichtet.

Die Aussetzung bedeutet nun, dass die Gebühr für den Monat März von der Stadt vorläufig nicht abgebucht wird, wenn dafür eine Abbuchungsermächtigung vorliegt. Abbuchungsermächtigungen müssen daher nicht kurzfristig widerrufen werden. Familien, die mit Dauerauftrag die monatliche Gebühr bezahlen, sind gebeten, den Dauerauftrag für einen Monat auszusetzen beziehungsweise können ihr Geld per formloser E-Mail an kasse@herrenberg.de zurückfordern.

Sollte es zu einer Lösung kommen, bei der den Eltern die Gebühren erlassen werden, könne eine etwaige Überzahlung mit zukünftigen Gebühren verrechnet werden oder auch zukünftig zurückgezahlt werden. Die aktuellen Gebührenbescheide behalten ihre Gültigkeit. „Die Entscheidung, fällige Gebühren vorerst nicht einzuziehen, soll die Familien in der aktuellen Situation entlasten. Sollte es zu einem Erlass kommen, wird das Amt für Familie, Bildung und Soziales neue Gebührenbescheide erstellen“, sagt die Stadtverwaltung.

Falls die Einrichtungen nicht am 20. April wieder öffnen werden, wird neu entschieden, wie mit den Gebühren umgegangen wird. Die Stadt Herrenberg wird hierzu rechtzeitig informieren. -gb-