Kreis Böblingen: Stallpflicht noch bis Ende März.
Die Aufstallungspflicht gilt noch bis zum Ende des Monats. GB-Foto (Symbolbild): Schmidt
In Waldenbuch wurde ein weiterer Geflügelpestbefund bei einer Wildente bestätigt. Alle Geflügelhalter werden gebeten, sich strikt an das Aufstallungsgebot zu halten und den Eintrag des Virus in die Nutzgeflügelhaltungen durch akkurate Biosicherheitsmaßnahmen zu verhindern, teilt das Landratsamt Böblingen mit. Das generelle Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen gilt im Landkreis seit 10. Februar und zunächst bis zum 31. März. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes nachgelesen werden.
Nach wie vor werden alle Geflügelhalter im Kreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren – sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder unter (07031) 6631468 oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de per Mail. -gb-
Auf der Homepage des Veterinäramts (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) und auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) gibt es mehr Informationen.