Täter nach 13 Jahren Haft doch bald frei?

Das Verfahren gegen einen Mötzinger Skulpturenkünstler um nachträgliche Sicherungsverwahrung könnte bereits Anfang Juni mit einem Freispruch zu Ende zu gehen. Der Verteidiger des 52-Jährigen ist absolut sicher, dass die vom Staatsanwalt angestrebte Sicherungsverwahrung nicht verhängt werden kann und deshalb Stefan E. freigelassen werden muss.


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