Tödlicher Sturz aus Fenster: Verhandlung über Schmerzensgeld
dpa Karlsruhe/Bochum. Es klingt wie der Alptraum eines jeden Angehörigen: Man bringt einen Pflegebedürftigen in einem Heim unter, aus dessen Fenster er dann stürzt. Der BGH klärt die Frage, ob Hinterbliebenen Schmerzensgeld zusteht. Ein Aspekt: Wie viel Schutz müssen Heimbetreiber bieten?
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