Tübingen betätigt die Notbremse

Kreis Tübingen – Nachdem der Landkreis Tübingen laut Landesgesundheitsamt bei der 7-Tage-Inzidenz vier Tage in Folge den Wert von 100 überschritten hat, tritt ab Dienstag, 6. April, die sogenannte „Notbremse“ in Kraft.

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Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist damit ebenso untersagt wie der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie Golf und Gruppensport im Freien mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist hiervon nicht betroffen.

Der Einzelhandel muss von „Click & Meet“ auf „Click & Collect“, Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen auf Online-Unterricht umstellen. Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios müssen ebenso schließen. Nicht betroffen von der Notbremse sind Friseure. Auch das lokale Öffnungskonzept der Modell-Stadt Tübingen bleibt davon unberührt. -gb-

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Erstellt:
3. April 2021

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