Übergangszeit verlängert sich

Bondorf – Bislang waren in Bondorf nur die Gemeindewerke mit den Sparten Wasser, Parken und Energie umsatzsteuerpflichtig. Mit dem neuen Umsatzsteuergesetz soll sich das ändern. In Bondorf ist man froh, dass zur Umsetzung der Neuregelung nun ein Aufschub bis Ende 2022 gewährt wird.


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