Netze BW GmbH

Uhr tickt für Solaranlagen

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Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, hat einen wichtigen Termin im Nacken: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen einschließlich Batteriespeichern im neuen „Marktstammdatenregister“

der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Andernfalls sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zurückzubehalten. Hinter dem sperrigen Begriff „Marktstammdatenregister“ verbirgt sich paradoxerweise eine Maßnahme zum Bürokratieabbau: Denn durch das Register sollen andere Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfacht werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen. Im Netzgebiet der Netze BW wurden bereits alle Besitzer angeschrieben. „Aber mehr als ein Drittel der Betreiber hat noch nicht reagiert“, erklärt Marc Rumpel von der Netze BW: „Das ist allein bei uns eine Lücke von über 60000 Anlagen.“ Ist die Anlage am Stichtag nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde.-gb-

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Erstellt:
11. Dezember 2020

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