Verwaltungsgerichtshof erklärt den Gültsteiner Bebauungsplan Gartenäcker für unwirksam

Verwaltungsgerichtshof erklärt den Gültsteiner Bebauungsplan Gartenäcker für unwirksam

Gültstein/Mannheim – Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim hat den Bebauungsplan für das Wohngebiet Gartenäcker in Gültstein für unwirksam erklärt. Dies geht aus dem Urteils-Tenor hervor, der heute bekanntgegeben wurde. Beanstandet wurden vor allem die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Thema Geruchsbelastung und die mit dem Zufahrtsverkehr verbundene Lärmproblematik, die die Stadt nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend beachtet hat. Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat die Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Näheres dazu in der Samstags-Ausgabe des „Gäubote“.

Verwaltungsgerichtshof erklärt den Gültsteiner Bebauungsplan Gartenäcker für unwirksam