Viele Bereiche sind jetzt geschlossen

Auf Basis der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes und der Ausgangssperre befinden sich nun zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens in Herrenberg im Lockdown und bleiben vorerst bis 10. Januar geschlossen oder eingeschränkt nutzbar. Die Stadtverwaltung setzt die Regelungen in ihren Einrichtungen um.

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Seit Mittwoch sind wie hier im Seeländer nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf geöffnet GB-Foto: Vecsey

Seit Mittwoch sind wie hier im Seeländer nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf geöffnet GB-Foto: Vecsey

Einkaufen – Wie im ganzen Land gilt in Herrenberg die Regel, dass sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt, dazu gehören tagsüber auch das Einkaufen und Bewegung an der frischen Luft. Der Einzelhandel bleibt bis auf Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf geschlossen. Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten, Abholangebote sind nicht gestattet. Gastronomiebetrieb (außer Abhol- und Lieferservice), Alkoholausschank und Veranstaltungen sind verboten. Ebenfalls geschlossen sind Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Großteil der Dienstleistungsbetriebe.

Videobotschaft des OB – Oberbürgermeister Thomas Sprißler ruft in einer Videobotschaft dazu auf, den lokalen Einzelhandel vor Weihnachten zu unterstützen. „Wenn wir nach der Pandemie noch eine funktionierende Innenstadt mit Händlern und Gastronomen haben wollen, müssen wir sie jetzt unterstützen“, sagt Sprißler und erklärt: „Bestellen Sie Weihnachtsgeschenke online beim lokalen Händler und lassen Sie liefern, kaufen Sie Gutscheine oder verschieben Sie Anschaffungen auf das nächste Jahr und unterstützen Sie die Familienbetriebe in Herrenberg dann.“

Weihnachten – Von 24. bis 26. Dezember gelten zwei Ausnahmen: Der Besuch von privaten Veranstaltungen ist nach 20 Uhr möglich, und es dürfen sich ein Haushalt plus vier haushaltsfremde Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Auch hierbei werden die Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Gottesdienste sind unter Hygieneauflagen und teilweise mit Anmeldung zugelassen.

Silvester – An Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahme von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Ansammlungen und privates Feuerwerk im öffentlichen Raum sind verboten. Diese landesweite Regelung ergänzt das Feuerwerksverbot in der Herrenberger Altstadt, das aus Brandschutzgründen gilt und auch den privaten Raum umfasst. Außerdem gilt generell ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik.

Einsatzbereitschaft – Die Bereiche der Stadtverwaltung, die die kritische Infrastruktur aufrechterhalten, haben besondere Schutzvorkehrungen ergriffen, um auch im Fall einer Infektion der Mitarbeitenden einsatzfähig zu bleiben. Die Stadtwerke, die Technischen Dienste und die Kläranlagen-Mannschaft arbeiten bereits seit November in Schichtdiensten und haben Teams gebildet, die sich untereinander nicht begegnen. Außerdem gilt beim Arbeiten Maskenpflicht. So ist die Einsatzbereitschaft im Fall einzelner Infektionen gewährleistet.

Stadtverwaltung – Um die Kontakte weiter zu reduzieren, schließt die Stadtverwaltung ihre Gebäude und Einrichtungen zwischen Weihnachten und Silvester für den Publikums- und Kundenkontakt und folgt damit dem bundesweiten Grundsatz „Wir bleiben zuhause.“ Von Mittwoch, 23. Dezember, bis Samstag, 2. Januar, bleiben daher die Rathäuser, Bezirksämter, Bürgerdienste und Verwaltungsgebäude geschlossen. Notwendige Arbeiten, wie beispielsweise der Winterdienst, werden selbstverständlich erledigt, ebenso wie Arbeiten im Homeoffice. Für die Zeit vor 23. Dezember und ab Montag, 4. Januar, können Termine gebucht werden unter: www.herrenberg.de/terminvereinbarung.

Hotline – Die städtische Corona-Hotline ist vom 23. Dezember bis 8. Januar eingeschränkt erreichbar, Fragesteller wenden sich am besten per E-Mail an die Adresse corona@herrenberg.de.

Klosterhof – Der Klosterhof ist vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen und es finden keine Veranstaltungen statt.

Stadtbibliothek – Die Stabi ist ab sofort bis voraussichtlich 10. Januar geschlossen. Medien können über den Briefkasten der Bibliothek zurückgegeben werden. Alle Rückgabedaten sind eingefroren, damit während des Lockdown keine weiteren Mahngebühren entstehen.

Musikschule – Die Musikschule ist ebenfalls ab 16. Dezember geschlossen.

Volkshochschule – Der Präsenzunterricht an der Volkshochschule ist ab sofort bis zum 10. Januar ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt für eine Prüfung im Bereich der Integrationskurse am Freitag und deren vorbereitenden Unterricht in dieser Woche. Die Abiturvorbereitungskurse sind auf die Faschingsferien verlegt.

Sportstätten – Weitläufige Sportanlagen im Freien dürfen für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Daher bleiben die Herrenberger Sport- und Spielplätze geöffnet, dürfen aber nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.

Stadtführungen – Die Stadtführungen sind zunächst bis 10. Januar abgesagt. Dies gilt für öffentliche sowie individuell buchbare Führungen gleichermaßen.

Schulen und Kitas – Die Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen. Für die Herrenberger Kitas wurde kurzfristig ein Notbetrieb organisiert, den Eltern nutzen können, die beruflich unabkömmlich sind. 159 Kinder werden in der Zeit vor und nach den Weihnachtsferien in 24 Kitas betreut. Bei der Not-Kernzeitbetreuung an den Schulen sind es 18 Kinder in der Kernstadt, in Affstätt fünf, in Gültstein sechs und in Oberjesingen sieben. Vor der Schließung wurden aus den Herrenberger Schulen und Kitas mehrere Corona-Fälle berichtet, folgende Einrichtungen sind betroffen: Kita Ziegelfeld, Karl-Kühnle-Grundschule, Pfalzgraf-Rudolf-Grundschule und Schickhardt-Gymnasium. -gb-

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Erstellt:
16. Dezember 2020

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