Vollkontakt ist im Mannschaftssport wieder möglich

Unverhofft kommt oft: Am gestrigen Donnerstagnachmittag gab das Kultusministerium des Landes eine neue Verordnung über den Sport in Corona-Zeiten heraus. Überraschend sind ab 1. Juli auch in den Mannschaftssportarten wieder Wettkämpfe erlaubt. Auch das Training mit Körperkontakt ist wieder möglich.

Vollkontakt ist im Mannschaftssport wieder möglich

Fertigmachen zum Jubeln: Die Fußballer (hier die Oberjettinger Fabian Seeger und Jorrid Eyler, von links) müssen den Körperkontakt im Spiel und im Zweikampf nicht länger meiden GB-Foto (Archiv): Schmidt

Die neuen Lockerungen kommentierte Sportministerin Susanne Eisenmann gestern Mittag folgendermaßen: „Ich freue mich, dass wir gerade unseren vielen Breitensportlern diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können.“ Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, so Eisenmann.

Hygienevorschrift und Pflicht zurDokumentation gelten nach wie vor

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden“, hob die Sportministerin hervor. Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Das gilt insbesondere für Kontaktsportarten wie Handball und Fußball. Abseits des Sportbetriebes beziehungsweise des Spielfeldes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainingsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten oder beim Ringen.

Bereits ab 1. Juli sind wieder pro Wettkampf 100 Zuschauer möglich

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Veranstaltung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportler an einem Sportwettkampf teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen respektive Spielen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauern, für die das Abstandsgebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Eisenmann.

Bis zu 450 Zuschauer sind abAugust pro Spiel wieder möglich

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportler sowie Zuschauer an solchen Wettkämpfen oder Spielen teil-nehmen beziehungsweise diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober. Am Beispiel des noch ausstehenden Fußball-Pokalfinales im Bezirk Böblingen/Calw bedeutet dies bei einem Termin im August, dass neben den beiden Fußballteams und Begleitern mit circa 50 Personen noch eine Zuschauerzahl von 450 Besuchern möglich sein könnte. Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung gilt ab dem 1. Juli. -gb/asg-