Wasserentnahme ist verboten

Herrenberg – Auch dieses Jahr führen fehlende Niederschläge und Trockenheit während der Sommermonate zu sinkenden Wasserständen in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs. Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden. Die Entnahme ist daher verboten.

Von der Trockenheit sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen, die ddas Böblinger Landratsamt in einer Pressemitteilung erklärt. Ein Ende der weitgehend trockenen Witterung sei nicht in Sicht, so dass auch im Landkreis Böblingen mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen sei. „Wasser ist knapp in unseren Bächen und Flüssen“, besagt die Pressemitteilung.

Deshalb wird darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Monaten August bis Oktober nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen.

Im Karst des Gäusversickert das Wasser schnell

Im Landkreis Böblingen gibt es eine solche nur in Gültstein. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon vor Jahren eingeschränkt. Denn hier entspringen zwar viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet relativ wenig Wasser. Hinzu kommt, dass in Karstlandschaften, wie dem Gäu, Wasser direkt in den Untergrund versickert. -gb-