Wohnung als Umschlagplatz für Drogengeschäfte

Aus seiner Wohnung heraus hat ein29 Jahre alter Mötzinger von Juni 2016 bis Februar 2017 Marihuana verkauft. Seine ehemalige Partnerin stellte ihre Wohnung in einem Fall als Lagerstätte zur Verfügung. Beide mussten sich nun vor dem Amtsgericht Böblingen wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten.


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