„Wurzel allen Übels“ im Kindes- und Jugendalter

Ein 30-Jähriger, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, und ein umfangreiches Verfahren, das erst durch die Selbstanzeige des Täters in Gang gekommen ist: Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der gestern vor dem Stuttgarter Landgericht zu Ende ging. Die 2. Große Jugendstrafkammer verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung – begangen in Deckenpfronn und Brachenreuthe – zu einer Jugendstrafe von vier Jahren.


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