Zivilkammer sieht keine Pflichtverletzung

Ein Ehepaar, das in mehreren Tranchen eine hohe Summe in die Herrenberger EN Storage GmbH investierte, ging nach dem Verlust des Geldes gegen einen einst für das Skandal-Unternehmen auf selbstständiger Basis arbeitenden Vermittler vor. Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelte die Sache nun. Sie wird wohl aller Voraussicht nach nicht im Sinne der beiden Kläger entscheiden.


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