Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte
dpa Karlsruhe. Jeder Mensch hat das Recht, über medizinische Eingriffe in seinen Körper selbst zu entscheiden. Das schließt auch eine „Freiheit zur Krankheit“ ein, befindet das oberste Gericht in Karlsruhe.
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