Zwei-Jahres-Zeitraum ab Vertragsabschluss

Gärtringen: Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Glasfaserverträge ein brisantes Urteil gefällt, das die Rechte der Verbraucher stärkt. Wer den Vertrag kündigt, verzichtet aber auf einen kostenlosen Anschluss.


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