Maskenpflicht im Landratsamt

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Kreis Böblingen – Das Landratsamt informiert, dass beim Zutritt in die Gebäude des Landratsamtes ab kommenden Montag, 21. März, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen ist. Außerdem sind die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Die 3-G-Regelung entfällt. -gb-

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Erstellt:
19. März 2022

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