Blockade ist nicht „rechtsmissbräuchlich“
Gärtringen: Das Amtsgericht hat eine gegen den Nachbarn gerichtete Unterlassungsklage eines Hauseigen-tümers und Vermieters abgewiesen. Der Beklagte ist demnach nicht verpflichtet, ein Wegerecht zu dulden.
Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.
						Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.