Brandstifter ist nicht schuldfähig

Jettingen – Der 43-jährige Jettinger Brandstifter ist wegen eines psychischen Wahns strafrechtlich gewertet nicht schuldfähig. Statt im Gefängnis, landet er jetzt nach dem Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf zunächst unbestimmte Zeit in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.


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