Fremdenfeindliche Äußerungen im Freibad

Ein Hausverbot fürs Gärtringer Freibad führte vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht zu einem nicht alltäglichen Rechtsstreit, der sich durch den Faktor Zeit zunächst von selbst erledigt hat. Die Gemeindeverwaltung hat indes noch einen Strafantrag gegen den Kläger gestellt.


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