Geflügelpestalarm: Verendete Schwäne im Kreis Tübingen

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Vorsicht Geflügelpest: Im Kreis Tübingen werden jetzt Schutzmaßnahmen ergriffenGB-Foto (Symbolbild/Archiv): adobe-stock

Vorsicht Geflügelpest: Im Kreis Tübingen werden jetzt Schutzmaßnahmen ergriffen GB-Foto (Symbolbild/Archiv): adobe-stock

Kreis Tübingen - Seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres werden in Deutschland vermehrt Geflügelpestausbrüche bei Geflügel, bei gehaltenen Vögeln und im Wildvogelbereich festgestellt. Bislang gab es keine Fälle in Baden-Württemberg. Nun wurden auch in Kirchentellinsfurt und Tübingen-Lustnau (Landkreis Tübingen) sechs verendete Schwäne aufgefunden und drei weitere Tiere mit verdächtigen Krankheitserscheinungen erlegt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei zwei Schwänen am 05. Januar 2023 nachgewiesen. Zu den übrigen Schwänen liegen die endgültigen Untersuchungsergebnisse noch nicht vor, es wurde jedoch bereits der Subtyp H5 des aviären Influenzavirus nachgewiesen, heißt es hierzu in einer Pressemitteilung des Landesministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen habe jetzt Priorität, sagte dazu Minister Peter Hauk.

Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird das Landratsamt Tübingen in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Diese werden unter www.mlr-bw.de und www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht.

Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts muss mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln seit längerem gerechnet werden. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest wird aktuell als hoch eingeschätzt. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden. Im Rahmen der in Kürze erfolgenden Allgemeinverfügung werden bestimmte Schutzmaßnahmen für den Landkreis Tübingen angeordnet. „Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Die Tiere müssen aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden“, sagte Minister Hauk. Sollte in Ausnahmefällen eine Aufstallung nicht möglich sein, werden die jeweiligen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, sich umgehend mit dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Raben und Krähen den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Die Meldung verendeter oder kranker wildlebender Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel im Landkreis Tübingen ist unter Telefon (07071) 207-3202 bzw. per Email unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de möglich. Außerhalb der Dienstzeiten erhält man über einen unter der genannten Telefonnummer geschalteten Anrufbeantworter weitere Informationen zur Erreichbarkeit.

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Erstellt:
5. Januar 2023

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