Hund hetzt Kalb über eine Weide

Leonberg: Polizei weist auf das Naturschutzgesetz hin.

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Nahe des Tiefenbachs zwischen der B295 und der A8 bei Leonberg kam es auf einer Rinderweide zu einem Vorfall. Ein kleinerer Hund hetzte eines der Kälber über die eingezäunte Weide. Während der Flucht beschädigte das Kalb den Zaun. Möglicherweise hat der Hund auch ins Bein des Tieres gebissen. Zwischen dem Besitzer der Rinder und der Hundehalterin kam es hierauf zu einer Aussprache, während der auch entsprechende Daten zur Schadensabwicklung ausgetauscht wurden. Darüber hinaus wurde auch das Polizeirevier Leonberg hinzugezogen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Die Polizei möchte nun darauf hinweisen, dass das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs während der Nutzzeit nur auf den Wegen gestattet ist. Die Nutzzeit meint in diesem Fall die Zeit der Beweidung. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen. -pb-

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Erstellt:
27. Oktober 2024

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