In Behörden: Medizinische Masken sind Pflicht

Kreis Böblingen – Medizinische Masken sind auch in den Rathäusern und im Landratsamt Böblingen Pflicht.

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Jetzt sind auch in Rathäusern und dem Landratsamt medizinische Masken Pflicht GB-Foto (Archiv): Schmidt

Jetzt sind auch in Rathäusern und dem Landratsamt medizinische Masken Pflicht GB-Foto (Archiv): Schmidt

Mit Inkrafttreten der erneut geänderten Corona Verordnung des Landes ist auch die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken an Arbeits- und Betriebsstätten eingeführt worden, so heißt es in einem gemeinsamen Appell aller Kommunen im Landkreis Böblingen und der Landkreisverwaltung. Das betreffe auch die Behörden, wie beispielsweise das Landratsamt und die Rathäuser der Städte und Gemeinden.

Nun gelte, dass Mitarbeitende dort, die den nötigen Abstand nicht einhalten könnten, medizinische Masken tragen müssen, das heißt: FFP2-Masken oder sogenannte „OP-Masken“. Die Landkreisverwaltung und die kommunalen Verwaltungen haben sich in ihrer AG Corona dahingehend abgestimmt, dass die Regelung auch für Besucher der Behörden gilt, die einen notwendigen Behördengang erledigen müssen.

Deshalb bedeutet: Ab sofort muss beim Besuch der Rathäuser oder des Landratsamts eine medizinische Maske getragen werden, wie aus der Pressemitteilung des Landratsamts hervorgeht. Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Ohnehin gelte, dass ein Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sei. Wo es machbar sei, sollte dem Kontakt über das Telefon oder per E-Mail der Vorrang gegeben werden. -gb-

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Erstellt:
26. Januar 2021

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