In Tübingen Schnelltestpflicht für Stadtbesucher

Tübingen – Zum Schutz vor Corona-Infektionen führt die Stadt Tübingen ab dem heutigen Dienstag eine Schnelltest-Pflicht für auswärtige Gäste ein.

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In Tübingen Schnelltestpflicht für Stadtbesucher

Die Universitätsstadt Tübingen rechnet insbesondere in der Innenstadt mit einem großen Andrang. Damit das Einkaufen und der Besuch im Museum sicher bleiben, müssen ab dem heutigen Dienstag alle, die in einem Kreis mit einer höheren Inzidenz (ab 50 pro 100000 Einwohner) wohnen, einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können, bevor sie in der Innenstadt einkaufen oder öffentliche Einrichtungen wie Museen besuchen dürfen. Die Schnelltest-Pflicht gilt für Einrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte, die in anderen Kreisen geschlossen sind. Testen lassen müssen sich unter anderem Gäste aus den Landkreisen Stuttgart, Reutlingen, Esslingen und dem Zollernalbkreis. Gültig ist nur das offizielle Tageszertifikat der Universitätsstadt Tübingen, das an den Teststationen ausgegeben wird.

Tübingen ist besonders stark von einer möglichen Überlastung durch Einkaufstourismus betroffen, weil in vier Nachbarkreisen mit zusammen 1,5 Millionen Einwohnern die Tore des Einzelhandels derzeit nicht öffnen dürfen.

Damit jeder vor dem Stadtbummel in Tübingen einen Corona-Schnelltest machen kann, gibt es drei im Auftrag der Stadtverwaltung betriebene Teststationen. Sie befinden sich auf dem Marktplatz, in der Karlstraße und vor der Stadtbücherei und sind montags bis freitags von 9.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 9.30 bis 16 Uhr geöffnet. Zum Einsatz kommen kurze Teststäbchen für die Nase, die das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Tübingen beschafft hat. Wer negativ getestet wurde, bekommt darüber ein städtisches Tageszertifikat mitName und Datum ausgestellt. „Die neuen Tests sind kostenlos, völlig schmerzfrei und erhöhen den Schutz für alle“, sagt die Pandemiebeauftragte Dr. Lisa Federle (GB-Foto/Archiv: Ulmer), die das Konzept gemeinsam mit der Stadtverwaltung entwickelt hat.

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Erstellt:
8. März 2021

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