Jugendlicher Rollerfahrer liefert sich bei Kayh und Altingen verbotenes Rennen mit der Polizei

Kayh/Altingen – Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz ermittelt die Polizei derzeit gegen einen 17 Jahre alten Motorrollerfahrer, der am Dienstagabend gegen 22.30 Uhr auf der Bundesstraße 296 bei Kayh auffiel. Ein Zeuge meldete zunächst einen in Unterjesingen in Schlangenlinien fahrenden Motorroller ohne Kennzeichen, der nach einiger Zeit mit überhöhter Geschwindigkeit über die B296 in Richtung Kayh gefahren sein soll. Im Rahmen einer sofort einleiteten Fahndung machten sich mehrere Polizeistreifen auf dem Weg dorthin. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Herrenberg, die nahe Kayh unterwegs war, entdeckte den aus Unterjesingen kommenden Motorroller. Als der jugendliche Kradlenker die Polizei bemerkte, bog er Jugendliche abrupt nach links in die Gipswerkstraße ein, fuhr über einen Grünstreifen und versuchte über einen Radweg zu entkommen. Der Jugendliche ignorierte bei der anschließenden Verfolgung sämtliche Anhaltesignale und fuhr weiter in Richtung Altingen. Am Ortseingang lenkte der Flüchtige sein Zweirad unvermittelt wieder auf die Fahrbahn, so dass die Lenkerin des Streifenwagens eine Vollbremsung einleiten musste, um eine Kollision mit dem Motorroller zu verhindern.
Der 17-Jährige setzte indes seine Flucht fort, indem er durch eine Baustellabsperrung fuhr und die Einsatzkräfte ihn zunächst aus den Augen verloren. Nach mehreren Zeugenhinweisen von Passanten im Ortsgebiet Altingen entdeckte die Streifenwagenbesatzung den Jugendlichen auf einem Tankstellengelände in der Lettenstraße. Doch die Flucht ging weiter: Der 17-Jährige konnte den Motorroller nicht mehr starten und rannte vor den Polizisten weg. Diese konnten ihn jedoch nach kurzer Verfolgung zu Fuß einholen. Um ihn vorläufig festnehmen zu können, brachten die Einsatzkräfte den Jugendlichen zu Boden. Hierbei erlitt eine Polizeibeamtin leichte Verletzungen. Der Jugendliche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen „in die Obhut einer Erziehungsberechtigten übergeben“, heißt es hierzu in einer Pressemitteilung. Die Ermittlungen dauern an (GB-Foto/Symbolbild: SDMG/Dettenmeyer).