Mutter fürchtet sich vor Angeklagtem

Der 41-Jährige, der in Jettingen mittels Molotow-Cocktail beinahe ein ganzes Mehrfamilienhaus abgebrannt hätte, könnte für diese Brandstiftung im Sinne der Anklage infolge einer schweren psychischen Wahnkrankheit strafrechtlich schuldlos sein. Vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts zeichnet sich dessen Einweisung in eine geschlossene Anstalt ab.


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