Natürlich keine Drogenrückgabe
Herrenberg/Stuttgart – Kuriosum im Drogenprozess: Der Richter fragt den Angeklagten: „Wollen Sie die 15 Kilo Drogen, die bei Ihnen beschlagnahmt worden sind, zurückhaben?“ Gelächter im Gerichtssaal. Der Angeklagte wendet sich zum Verteidiger, und der gibt den Verzicht der Rückgabe bekannt. Eine Praxis, die bei Gerichten üblich ist. Die 15 Kilo Rauschgift werden nunmehr vernichtet.
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