Neue Quarantäneregelung in Kitas

Kreis Böblingen: Nur noch positiv getestete Kinder und Jugendliche müssen nun zu Hause bleiben.

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Wenn in einer Kita oder Schulklasse zu viele Corona-Infektionen festgestellt wurden (bisher mehr als fünf Fälle), hatte das Gesundheitsamt Böblingen alle Kinder der betroffenen Gruppe oder Klasse in Quarantäne geschickt. Wenn eine Kita mit einem offenen Konzept arbeitete, war es teils unvermeidbar, dass es alle Kinder getroffen hat. Nun gibt es neue Handlungsrichtlinien dazu, die ab sofort gelten. Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben, die ganzer Gruppen sowie die zugehörigen Ermittlungen der Gesundheitsämter entfallen. Die fünftägige Testpflicht bleibt bestehen.

Das Gesundheitsamt ordnet nur in Ausnahmefällen die Schließung einer Einrichtung an. „Wir ordnen lediglich die häusliche Quarantäne für einzelne Personen an“, betont Gesundheitsamt-Leiterin Dr. Anna Leher. „Teils hat dies zur Folge, dass die ganze Einrichtung seitens des Trägers geschlossen werden musste.“ Mit den neuen Richtlinien sollte sich das jetzt nur noch selten ergeben. Nur noch positiv getestete Kinder müssen in Quarantäne.

Selbsttests reichen nicht aus
für Quarantänebescheinigung

Derzeit drehen sich viele Fragen an der Hotline des Gesundheitsamts um Quarantäneregeln und Testungen. Ein Selbsttest ist als offizieller Nachweis für eine Quarantänebescheinigung nicht ausreichend, er muss durch einen zertifizierten Schnelltest einer Teststelle oder einen PCR-Test bestätigt werden. Für die Genesenenbescheinigung, die die Apotheken ausstellen können, wird der Nachweis durch einen PCR-Test benötigt. Eine Absonderungsbescheinigung, die man auch für den Arbeitgeber benötigt, erhalten die engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen bei der zuständigen Gemeinde.

Wegen der hohen Fallzahlen, kann die Übermittlung des positiven Testergebnisses vom Labor über das Gesundheitsamt an die Gemeinden ein bis zwei Tage dauern. -gb-

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Erstellt:
3. Februar 2022

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