Richter belässt es bei einer Bewährungsstrafe

Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung: Diese Delikte hat die Staatsanwaltschaft einem 22-Jährigen zur Last gelegt, der in Nufringen in einem Flüchtlingswohnheim lebte und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Das Amtsgericht Böblingen verurteilte ihn zu der Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.