Stadt beantwortet wichtige Fragen

In einer Pressemitteilung geht die Stadt Herrenberg auf viele Fragen zu Reiserückkehr und Quarantäne ein. Gleichzeitig zieht sie ein erstes Fazit zu Corona-Hotline. Seitdem die Corona-Hotline der Stadt Herrenberg vor knapp vier Wochen in Betrieb gegangen ist, gehen täglich rund zehn Anrufe ein, um die sich fünf Verwaltungsstudierende kümmern.

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So schnell werden die Masken nicht an den haken gehängt werden GBFoto: Schmidt

So schnell werden die Masken nicht an den haken gehängt werden GBFoto: Schmidt

Wie ist das Vorgehen, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkomme? Was muss ich tun, wenn meine Quarantäne als Kontaktperson 1 demnächst endet? Welche Bescheinigung bekomme ich während der Quarantäne für meinen Arbeitgeber? Besonders viele Fragen gibt es laut der Herrenberger Stadtverwaltung zu den Themen Quarantäne, Reiserückkehr und Testen. Die häufigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengestellt. Dabei sei allerdings unbedingt zu beachten, dass sich die folgenden Informationen auf die derzeitigen Corona-Regelungen, Stand 4. Dezember, beziehen. Bei möglicher Veränderung der Rechtslage seien diese Informationen eventuell nichtig.

Rückkehr aus Risikogebiet – Nach der aktuellen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 8. November sind die Rückkehrenden dazu verpflichtet, sich nach Ankunft digital über www.einreiseanmeldung.de anzumelden und für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben, erklärt die Stadtverwaltung. Diese kann nur verkürzt werden, wenn man einen negativen Test vorlegt. Einen Test kann man allerdings erst frühestens nach fünf Tagen Quarantäne machen lassen. Sollte man sich dafür entscheiden, benötigt das Ordnungsamt einen schriftlichen Nachweis des PCR-Testergebnisses, um die Person aus der Quarantäne entlassen zu können. Über die E-Mail-Adresse corona@herrenberg.de kann man dem Ordnungsamt das Testergebnis zukommen lassen. Weitere Infos zum Thema Reiserückkehr und den Möglichkeiten für Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es online unter: www.baden-wuerttemberg.de.

Vorgehen als K 1, wenn Quarantäne demnächst endet – Wenn für eine Kontaktperson 1 (K 1) die angeordnete Quarantäne endet, ist grundsätzlich keine weitere Rücksprache oder bestätigte Aufhebung vom Ordnungsamt notwendig, außer man zeigt Symptome. Dann sollte die betroffene Person unbedingt Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Kontaktperson 1 (K 1) sind Personen, die aufgrund von engem Kontakt mit einer infizierten Person oder aufgrund von Kontakt zu hoher Konzentration von infektiösen Aerosolen, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Für Quarantänen, die am Mittwoch, 2. Dezember oder später beginnen, gilt eine zehntägige Quarantänefrist (bisher: 14 Tage). Bei Quarantänen, die vor 2. Dezember, angeordnet wurden, kann die Quarantänedauer nicht verkürzt werden. Kontaktpersonen erhalten, ebenso wie die Infizierten und Krankheitsverdächtigen, vom Ordnungsamt eine Bescheinigung über die Quarantänedauer. Die Übermittlung dieser Bescheinigung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Bescheinigung für Arbeitgeber während der Quarantäne – Als Bescheinigung für den Arbeitgeber für das notwendige Fernbleiben vom Arbeitsplatz während der Quarantäne gilt die schriftliche Anordnung der Quarantäne des Ordnungsamts. Dies gilt allerdings nur für Quarantänen, die vor dem 2. Dezember angeordnet wurden. Für Quarantänen, die ab dem 2. Dezember angeordnet werden, gibt es Bescheinigungen, die das Ordnungsamt ausstellt.

Was kann ich tun, wenn ich mich testen lassen möchte? – Erster Ansprechpartner ist immer der Hausarzt oder – außerhalb der Sprechzeiten der Ärzte – die Notfallpraxis (Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes: 116 117). Überall in Baden-Württemberg sind zudem Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen als kompetente Anlaufstelle für Patienten mit Infektsymptomen da. Diese sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu finden unter: www.kvbawue.de. Wichtig ist, sich zunächst telefonisch bei den Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen zu melden und keinesfalls ohne Termin vorbeizugehen. Die Testzentren sind Corona-Verdachtsfällen vorbehalten. Für Privatpersonen, die aus privaten oder beruflichen Gründen ins Ausland gehen möchten, besteht nur die Möglichkeit, beim Hausarzt nachzufragen, ob dieser einen Test durchführt. Die Terminvergabe für die Testzentren läuft über die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Böblingen. Außerdem berät das Gesundheitsamt zu Verhaltensregeln bei Corona. Die Hotline des Gesundheitsamtes ist unter der Telefonnummer (0 70 31) 663-3500 zu erreichen. Die Telefonzeiten sind: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr.

Kontakt zu Familienmitgliedern an Weihnachten – Für die Weihnachtszeit ist aktuell vom 23. bis 27. Dezember eine Lockerung der aktuellen Corona-Verordnung vom 30. November vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies kann allerdings wohl erst Mitte Dezember endgültig beurteilt werden. Die Lockerungen sehen vor, dass an den Weihnachtstagen maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammenkommen dürfen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Außerdem ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig vom Verwandtheitsgrad der Personen.

Hotline der Stadt – Die Corona-Hotline der Stadt Herrenberg ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter der Rufnummer (0 70 32) 924-400 erreichbar.

Infos online – Weitere Informationen zum Thema Corona gibt es auf der unter www.herrenberg.de/corona. -gb-

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Erstellt:
4. Dezember 2020

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