Stadt öffnet Sport- und Aussegnungshallen

Herrenberg - Nach und nach erfahren weitere Lebensbereiche Lockerungen: Die Sporthallen und die Aussegnungshallen können nach den Pfingstferien ab Montag, 15. Juni, wieder genutzt werden – allerdings mit Einschränkungen, Auflagen und Hygienevorgaben. Bezüglich des Starts der Freibadsaison heißt es bei der Stadt Herrenberger aber: weiter abwarten.

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Die Aussegnungshalle in MönchbergGB-Foto (Archiv): Bäuerle

Die Aussegnungshalle in Mönchberg GB-Foto (Archiv): Bäuerle

Sporthallen: Nach den Pfingstferien (ab Montag, 15. Juni 2020) kann in vielen Herrenberger Sporthallen wieder trainiert und geübt werden. Die Sporthallenverwaltung beim Amt für Familie, Bildung und Soziales fragt derzeit den Nutzungsbedarf bei den Vereinen ab. Sobald alle Rückmeldungen im Haus sind, wird ein Belegungsplan erstellt. Natürlich müssen auch hier verschiedene Vorgaben eingehalten werden.

So sieht die Corona-Sportstätten-Verordnung vor, dass zwischen den Sportlern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Sportarten mit direktem körperlichen Kontakt dürfen nicht stattfinden. Die Größe der Halle und die Sportart entscheiden über die jeweils maximal zulässige Personenzahl. Die Geräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt werden. Die Umkleiden können nicht genutzt werden, die Personen müssen bereits in Sportkleidung in die Hallen kommen. Es gelten strenge Hygienevorschriften hinsichtlich Händewaschen und Belüftung der Hallen. Pro Trainingseinheit ist eine Person zu benennen, die für das Einhalten der Regeln sorgt. Die Kontaktdaten der Teilnehmer sind zu erfassen.

Eine ausreichende Belüftung der Hallen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Hallen. Dies ist bei folgenden vier Räumen in Herrenberger Hallen nicht gegeben: im Judoraum in der Markweghalle, in der kleinen Turnhalle der Sporthalle bei der Albert-Schweitzer-Schule, in der kleinen Halle bei der Vogt-Heß-Schule sowie im Gymnastikraum in der Schickhardt-Turnhalle. Deshalb bleiben diese Räumlichkeiten bis auf Weiteres für die Sportnutzung geschlossen. Der Landkreis Böblingen hat bereits mitgeteilt, dass die Kreissporthalle im Längenholz bis den Sommerferien nicht mehr geöffnet wird.

Aussegnungshallen

Ab Montag, 15. Juni 2020, stehen die Aussegnungshallen der Stadt Herrenberg sowie deren Teilorten den Trauernden zum Abschiednehmen wieder zur Verfügung. Um den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, sind die Teilnehmerzahlen in den betreffenden Aussegnungshallen limitiert. Bei den Trauerfeiern sind jedoch weiterhin verschiedene Verhaltensregeln zwingend notwendig: Es wird allen Teilnehmern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Zur weiteren Vorbeugung von Infektionen steht am Eingang der Aussegnungshallen ein Spender mit Desinfektionsmittel für die Trauergäste bereit. In den Aussegnungshallen werden Stühle im Abstand von 1,5 Metern aufgestellt. Diese Stühle geben auch die maximale Teilnehmerzahl der Trauergäste in den betreffenden Aussegnungshallen vor. Abweichungen von den Teilnehmerzahlen gibt es keine und auch Stehplätze können nicht in Anspruch genommen werden.

Beim Trauergespräch werden die Angehörigen auf die maximale Anzahl der Teilnehmer in den Aussegnungshallen aufmerksam gemacht und können somit entscheiden, ob sie die Aussegnungshalle mit in Anspruch nehmen möchten oder ob sie die Trauerfeier insgesamt am offenen Grab abhalten möchten. Gesang kann leider nicht stattfinden und die zur Trauerfeier notwendigen Utensilien dürfen nur vom Redner verwendet werden. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist das ausrichtende Bestattungsunternehmen verantwortlich. Terminvereinbarungen für Trauerfeiern sind ab sofort für die Zeit ab dem 15. Juni 2020 über die jeweiligen Bestattungsinstitute wieder möglich.

Des Weiteren sind durch die neue Verordnung über „Infektionsschützende Maßnahmen bei Gottesdiensten und Bestattungen“ des Kultusministeriums vom 03.06.2020 nicht wie bisher 50 Teilnehmer, sondern ab sofort 100 Teilnehmer bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel zulässig. Voraussetzung ist die Einhaltung der auch bisher schon geltenden Vorgaben.

Bäder

Nachdem die Hallenbäder für die Nutzung durch den Schul-, Vereins- und Lehrsport grundsätzlich freigegeben sind, haben die Stadtwerke einen entsprechenden Betriebsablauf für das Hallenbad entwickelt. Derzeit sind die Vereine dabei, Hygienekonzepte für den Vereinssport und die Schwimmkurse zu erarbeiten. Sobald diese vorliegen und das Wasser den Vorgaben entspricht (Probe wird aktuell untersucht) kann im Abgleich mit dem Betriebsablauf die Wiederaufnahme beginnen. Die Stadtwerke gehen (Stand: 5. Juni 2020) davon aus, dass ab Mittwoch, 10. Juni, Vereinsschwimmen im Hallenbad wieder möglich ist.

Bezüglich der Öffnung des Herrenberger Naturfreibads und des Hallenbads für alle – öffentlicher Badebetrieb – gibt es seit gestern mehr Klarheit. In der ganz aktuell geänderten Sportstätten Corona-Verordnung sind unter anderem folgende Regelungen enthalten: Die Anzahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen, beispielsweise im Becken und auf Liegewiesen ist durch geeignete Maßnahmen zu beschränken. Hierfür gibt es Maximalzahlen. Während des gesamten Badebetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden und Badegäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen, um bei Bedarf eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können.

Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht. Mit Hochdruck arbeiten die Herrenberger Stadtwerke nun an der Umsetzung dieser Vorgaben. Insbesondere die Regelung des Zugangs und die Überwachung der Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste ist dabei eine besondere Herausforderung, deren Lösung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ziel ist es, einen öffentlichen Badebetrieb mit den entsprechenden Hygieneregeln baldmöglichst anbieten zu können.

Weitere Infos und sämtliche Corona-Verordungen des Landes Baden-Württemberg sind im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona zu finden.

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Erstellt:
5. Juni 2020

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