Tatverdächtige nach Einbrüchen in Haft

Deckenpfronn – Zwei Wohnungseinbrüche sowie zwei weitere Einbrüche in ein Geschäft und einen Verkaufswagen in Deckenpfronn im August dieses Jahres legen die Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Böblingen drei Tatverdächtigen im Alter von 17, 19 und 24 Jahren zur Last. Das Trio befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

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Die Polizei nahm ein Einbrecher-Trio fest GB-Foto (Archiv): SDMG/Dettenmeyer

Die Polizei nahm ein Einbrecher-Trio fest GB-Foto (Archiv): SDMG/Dettenmeyer

In der Nacht zum 12. August waren zunächst unbekannte Täter in ein Wohnhaus in der Mozartstraße eingedrungen und hatten Mobiltelefone und Bargeld im Wert von etwa 2 500 Euro entwendet. Am 24. August gegen Mitternacht wurden die Einbrecher von Anwohnern gestört, als sie die Balkontür eines Wohnhauses in der Käthe-Kollwitz-Straße aufzuhebeln versuchten. In der Nacht zum 27. August fiel den Tätern beim Einbruch in ein Geschäft in der Gärtringer Straße ein Laptop in die Hände und aus einem aufgebrochenen Bauwagen in der Nordstraße ließen sie einen kleineren Bargeldbetrag mitgehen.

Auf die Spur der Tatverdächtigen kamen die Ermittler nach der Kontrolle eines Wohnsitzlosen durch Kollegen der Bundespolizei am Stuttgarter Bahnhof. Der Mann hatte das in der Gärtringer Straße gestohlene Laptop dabei, das er vermutlich von den Unbekannten bei einem Aufenthalt in Deckenpfronn erhalten hatte. Die weiteren Ermittlungen führten schließlich zu einem 19-jährigen Iraner und einem 17-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Beide befinden sich bereits wegen anderer Delikte seit September respektive Oktober in Untersuchungshaft.

In der Folge konnte die Kriminalpolizei Verbindungen der beiden Tatverdächtigen zu einem 24-jährigen türkischen Staatsangehörigen nachweisen. Alle drei hatten sich im Tatzeitraum in Flüchtlingsunterkünften oder Unterkünften für sozial schwache Personen im Bereich Deckenpfronn aufgehalten. Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der derzeitigen Wohnung des 24-Jährigen stellten Einsatzkräfte am 19. November Teile des Diebesgutes sicher. Er wurde daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der den beantragten Haftbefehl in Vollzug setzte und ihn in eine Justizvollzugsanstalt einwies.

Ob das Trio noch weitere, ähnliche Straftaten verübt haben könnte, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. -pb-

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Erstellt:
23. November 2020

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