Weitere Verhaftungen im Fall EN Storage
Herrenberg- Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug von EN Storage führten zu weiteren Verhaftungen. Außerdem stehen vor dem Stuttgarter Landgericht neue Verfahren an.
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Datenserver – wie hier – dienten EN Storage als Lockmittel für Anleger GB-Foto: mcconners
Das Verfahren richtete sich zunächst gegen drei Täter. Diese verursachten in den Jahren 2011 bis 2017 mit einem Schneeballsystem einen Schaden von über 121 Millionen Euro (der „Gäubote“ berichtete). Die Betrüger bewegten Anleger dazu, in den Aufbau und Betrieb digitaler Speicher zu investieren. Den eingeworbenen Geldern sollten angeblich knapp 80 Millionen Euro an Firmenwerten der EN Storage GmbH gegenüberstehen, tatsächlich waren es jedoch höchstens zwei Millionen. Die Täter verbrauchten die Gelder größtenteils mit dem laufenden Geschäftsbetrieb und mit den Zinszahlungen an die Anleger. Sie fingierten die Anschaffung und Vermietung von Speicher-Systemen über mehrere international ausgerichtete Zahlungs- und Rechnungskarusselle. Hierbei nutzten sie Scheinfirmen und setzten auf Mittäter, die ihnen beim Verschieben der Anlegergelder halfen.
Im August 2018 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen der Haupttäter zu einer fast achtjährigen Freiheitsstrafe. Im Jahr 2019 verstarb der zweite Haupttäter in der Untersuchungshaft und ein Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe. Bei zwei weiteren Beschuldigten klickten nach aufwendigen und akribischen Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen bereits im Sommer 2019 die Handschellen. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Im März 2020 wurde beim Landgericht Stuttgart Anklage erhoben. Der Prozess gegen einen der Angeklagten beginnt im Mai 2020.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt ermittelten weiter und nahmen zwei weitere Beteiligte in den Fokus. Auch diese hatten vermeintlich
Zahlungs- und Rechnungskarusselle über mehrere Millionen Euro im Zusammenwirken mit dem verurteilten Haupttäter betrieben. Im April 2020 erwirkte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehle gegen diese zwei Personen.
Kräfte des Landeskriminalamtes nahmen am Mittwoch einen der beiden Beschuldigten fest. Einen Tag später verhaftete sie auch den anderen. Beide wurden dem Haftrichter vorgeführt, welcher gestern die Untersuchungshaft anordnete.
Die in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten könnten mit empfindlichen Haftstrafen zu rechnen haben.
So wurden bislang sechs Haftbefehle vollzogen, heißt es hierzu in einer Pressemiteilung der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts. „Wer meint sich mit internationalen Verschleierungstaktiken der Strafverfolgung entziehen zu können, der irrt. Mit Beharrlichkeit, Fleiß und Akribie werden wir auch diese Tat klären“, so LKA-Präsident Ralf Michelfelder.