Wohin für eine PCR-Testung?
Kreis Böblingen: Schnelltestzentren bieten PCR-Nukleinsäure-Nachweis und Impfen weiter ohne Termin
Lesedauer: ca. 2min 05sec
Schnelltests reichen für Ungeimpfte in der Warnstufe nicht mehr, sie benötigen nun einen PCR-Test GB-Foto: Schmidt
Nach zweimaligem Überschreiten der Intensivbettenauslastung von 250 Betten in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg tritt nun die Warnstufe in Kraft. Eine daraus resultierende Änderung ist, dass Ungeimpfte künftig einen PCR-Nachweis benötigen, wo bisher ein Antigen-Test ausreichend war. Nur – wo kann man diesen machen und was kostet er?
Einmal mehr bewähren sich die Schnelltestzentren im Landkreis Böblingen, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Teilweise (in Böblingen und Holzgerlingen) kann man dort eine PCR-Testung machen lassen – mit dem Ergebnis nach 24 Stunden oder als Express nach vier Stunden. In allen fünf Zentren (Böblingen, Herrenberg, Holzgerlingen, Leonberg und Sindelfingen) lässt sich aber auch ein sogenannter Nukleinsäurenachweis, eine Art „Schnell-PCR“ machen. Das Ergebnis ist nach maximal zwei Stunden da, und der Test nach Landes-Verordnung anerkannt.
Laboruntersuchung
ist aufwendiger
Der Unterschied, kurz erklärt, ist: Beim PCR-Test werden Mund‑, Rachen‑, oder Nasenabstriche genommen und auf RNA-Stücke, auf Erbgut des Coronavirus, untersucht. Dazu ist ein Labor erforderlich – daher auch der zeitliche Aufwand. Auch der Nukleinsäure-Nachweis (NAAT-Test) zielt auf das Erbgut des Virus und ist damit vergleichbar mit dem PCR-Test im Labor. Beim Antigentest werden dagegen Proben vom Nasen-Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben; ist das Virus enthalten, reagieren dessen Eiweißbestandteile mit dem Teststreifen und eine Verfärbung wird sichtbar. Das heißt, der Antigentest weist ein Virusbestandteil in der Hülle nach; er registriert keine RNA des Virus, ist also nicht so genau beziehungsweise benötigt mehr Virus, bis er „anschlägt“, schreibt das Landratsamt Böblingen.
Zum Einsatz kommt der IDnow-Test der Firma Abbott. Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg lässt diesen Test als Nachweis für Veranstaltungen oder den Gaststättenbesuch und ähnlicher Einrichtungen zu. Was Reisen angehe, könne jedoch nicht für die Akzeptanz garantiert werden, weil die Bestimmungen hier sehr unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen seien.
Neben dem Angebot an Tests wird in den Schnelltestzentren weiterhin geimpft. An wechselnden Tagen und mit wechselndem Impfstoffangebot. Die fünf Schnelltestzentren mit all ihren Angeboten und Link zu einer Terminvereinbarung, wenn gewünscht, finden sich gebündelt auf der Homepage des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de in der Übersicht „Schnelltestzentren im Landkreis“. -gb-