Zwei Mitarbeiterinnen und drei Bewohner infiziert

In einer Einrichtung der Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal haben sich zwei Mitarbeiterinnen und drei Bewohner nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Einrichtung in Gechingen wurde umgehend unter Quarantäne gestellt, wie die Diakonieschwesternschaft mitteilte.

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Zwei Mitarbeiterinnen und drei Bewohner infiziert

Als am vergangenen Freitagabend zwei Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet wurden, wurden die betroffenen Bewohner isoliert, die erste Symptome gezeigt haben. Daraufhin wurden umgehend alle Personen erfasst, mit denen Kontakt bestand. Bereits über das Wochenende wurden 24 Mitarbeitende getestet, davon liegen seit Dienstagnachmittag bereits zehn negative Ergebnisse vor. Drei Bewohner, die Symptome zeigten wie Fieber und Husten, wurden am Montagabend getestet, hier fiel das Ergebnis am Dienstagnachmittag positiv aus. Bei einem Bewohner hat sich mittlerweile der Gesundheitszustand verschlechtert. Die Diakonieschwesternschaft folgt bei ihren Maßnahmen strikt den Empfehlungen der Heimaufsicht und des Gesundheitsamtes sowie des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg und steht in engem Austausch mit den Behörden.

„Seit Wochen verzichten wir darauf, unser Personal zwischen unseren Einrichtungen auszutauschen, bieten keine wohngruppenübergreifende Veranstaltungen mehr an und haben im Martin-Stift seit 10. März ein Besuchsverbot ausgesprochen. Wir hatten gehofft, die Ausbreitung durch die frühen präventiven Maßnahmen verringern zu können. Die strengen Hygienevorschriften wurden von Anfang an strikt befolgt, dennoch konnten wir es nicht verhindern, dass sich Bewohner und Mitarbeitende mit dem Coronavirus infizierten“, sagt Michael Köhler, fachlicher Vorstand der Diakonieschwesternschaft.

„Das Gesundheitsamt hat das Martin-Stift am Dienstagabend unter Quarantäne gestellt und uns unterstützt, dass alle Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung getestet werden. Die aktuelle Quarantäne-Anordnung bedeutet für sämtliche Bewohner der Pflegeeinrichtung, dass sie das Haus nicht mehr verlassen dürfen. Für alle Mitarbeitenden des Martin-Stifts gilt eine erweiterte Quarantäne-Anordnung. Diese dürfen ihre Wohnung ausschließlich zu dem Zweck verlassen, ihrer Tätigkeit in der Einrichtung nachzugehen. Das heißt, sie dürfen nur alleine und auf direktem Weg im Auto zur Arbeit kommen. Schutzkleidung während der Tätigkeit zu tragen, ist ohnehin Pflicht. Wir haben bereits im Vorfeld die erforderliche Schutzausrüstung vorgehalten, so dass wir jetzt auch schnell reagieren können“, so Köhler weiter. Die Quarantäne wird bis auf weiteres angeordnet.

„Um die Mitarbeitenden auch psychologisch unterstützen zu können, bieten wir ihnen Telefonseelsorge an, ein offenes Ohr für die Ängste und Sorgen ist in solchen Situationen enorm wichtig“, sagt Heidrun Kopp, Oberin und theologischer Vorstand der Diakonieschwesternschaft. -gb-

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Erstellt:
1. April 2020

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